Zum Haare raufen: Die Kulturstaatsministerin und der Youtube-Kanal mit 36 Abonnenten für 3.000,00 Euro

Obwohl ein öffentliches Interesse am dauerlärmenden Glockenturm Carillon in Berlin Tiergarten so gut wie nicht vorhanden ist, fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, diesen seit Jahren mit jährlich 25.000,00 Euro.
Monika Grütters, Foto von ESDES.Pictures
Monika Grütters, Foto von ESDES.Pictures

In 2017 gab die Kulturstaatsministerin sogar 76.000,00 Euro an Steuergeldern für den Turm aus. 51.000,00 Euro davon für ein sogenanntes "Carillon Festival 2017". CHEXX liegt der Ausgabenplan für das "Festival" samt Bescheid vom 23.3.2017 vor. Zuwendungsempfänger der 51.000,00 Euro ist der seit 1987 im Turm tätige "Carilloneur". Im Ausgabenplan findet sich unter "Sonstige Kosten" auch die Position "Live Streaming der Carillonkonzerte per YouTube im Internet 3.000,00 Euro". Eine Summe, die von Kulturstaatsministerin Grütters als "angemessen und notwendig" erachtet wurde.

Reportage in CHEXX 2018

Der Youtube-Kanal hatte am 12. Januar 2018, also deutlich nach Ablauf des "Carillon Festival 2017", 36 Abonnenten und bei drei Videos gerade mal 44, 43 und 46 Abrufe. Weitere Videos hatten deutlich weniger Abrufe. CHEXX fragte bei der Ministerin nach, ob sie aufschlüsseln könne, wie 3.000,00 Euro Kosten zustande kommen können für ein "Live Streaming" zu einem Kanal bei Youtube.

Monika Grütters und der Youtube-Kanal mit 36 Abonnenten für 3.000,00 Euro

Reportage in CHEXX 2018

"Die im Kostenplan ... dargestellten Ausgaben wurden ... als angemessen und notwendig erachtet"

Die Fragen zum "Carillon Festival" beantwortete die Kulturstaatsministerin wie folgt: "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) versieht ihre Förderung von Kulturinstitutionen und Kulturprojekten stets unter der Voraussetzung, dass sich die Zuwendungsempfänger an geltende gesetzliche Bestimmungen sowie weitere im Zuwendungsbescheid vorgegebene Auflagen halten. Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung dieser Regelungen obliegt somit dem Zuwendungsempfänger. Dies gilt unter anderem auch für die Einhaltung vergaberechtlicher Vorgaben und Vorschriften. Zudem obliegt auch die Auswahl der an einem Projekt beteiligten Künstlerinnen und Künstler - schon aus Gründen der Staatsferne der Kultur - dem zuständigen Zuwendungsempfänger. Die im Kostenplan des Carillons dargestellten Ausgaben wurden im Vorfeld der Bewilligung als angemessen und notwendig erachtet. Zum jetzigen Zeitpunkt können hinsichtlich der Mittelverwendung entsprechend dem üblichen Verwaltungsverfahren keine Angaben gemacht werden, da die obligatorische Prüfung durch das Bundesverwaltungsamt abzuwarten ist."

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